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Vertrag und Lieferung

Diese Seite beschreibt den Rahmen einer Lieferung: wer Vertragspartner wird, wie aus einer Anforderung ein Angebot entsteht, was Ausfuhr und Endverbleib verlangen und wie Gewährleistung und Instandsetzung laufen.

Mit wem der Vertrag zustande kommt

Der Vertrag kommt mit dem Hersteller APCO Aviation in Israel zustande. Er liefert und trägt die technische Verantwortung. APCO Defense Europe ist der offizielle Vertreter für Europa: Anforderung, Angebot, Unterlagen, Lieferung und Betreuung laufen über uns.

Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt APCO Defense Europe nicht heraus. Maßgeblich sind die Bedingungen, die dem Angebot des Herstellers beiliegen. Wir legen sie mit dem Angebot vor, damit sie vor der Bestellung geprüft werden können.

Von der Anforderung zum Angebot

Bergungs- und Schutzsysteme werden nicht ab Katalog gekauft. Am Anfang steht die Anforderung: Plattform, Nutzlast, Auslösebereich und Einsatzumgebung. Daraus wird die technische Einordnung, und erst daraus ein Angebot.

Über diese Website ist keine Bestellung möglich, und sie nennt keine Preise. Verbindlich ist allein das schriftliche Angebot. Die technischen Angaben auf den Produkt- und Wissensseiten geben den Stand der Herstellerdokumentation wieder; für ein bestimmtes Vorhaben gilt, was im Angebot und in der mitgelieferten Dokumentation steht.

Ausfuhr, Einfuhr und Endverbleib

Eine Lieferung aus Israel nach Europa ist ein Ausfuhr- und ein Einfuhrvorgang. Ob und unter welchen Bedingungen geliefert werden darf, entscheidet nicht der Kaufvertrag, sondern die Einstufung des Gutes, die Endverwendung, das Bestimmungsland und die Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine Wiederausfuhr aus Europa in ein weiteres Land ist ein eigener Vorgang mit eigener Prüfung.

Wir bereiten die Unterlagen dafür vor, fordern die Nachweise beim Werk an und begleiten das Verfahren. Einstufung, Genehmigung und Prüfung liegen bei den dafür zuständigen Stellen und beim Hersteller. Ausführlich steht das unter Ausfuhr und Compliance.

Gewährleistung und Instandsetzung

Die Gewährleistung richtet sich nach dem Vertrag mit dem Hersteller und nach dem darauf anwendbaren Recht. Welche Fristen und Bedingungen im Einzelfall gelten, steht im Angebot; ohne eine ausdrückliche Zusage des Herstellers besteht keine darüber hinausgehende Garantie.

Instandsetzung, Prüfung und Aufrüstung erfolgen beim Hersteller. Wir veranlassen und begleiten sie und bleiben dabei Ihr Ansprechpartner.

Zertifikate und Nachweise

Zertifikate, Qualifikationsnachweise und Testdokumentation werden im Werk in Israel ausgestellt und dort geführt. APCO Defense Europe fertigt nicht und erteilt keine eigenen Zulassungen. Wir stellen die Nachweise im Projekt bereit, ordnen sie Ihren Vergabeanforderungen zu und fordern einen fehlenden Nachweis beim Werk an.

Wenn eine Vergabe einen inländischen Vertragspartner verlangt

Verlangt eine Vergabe einen Vertragspartner im Inland, sprechen Sie uns darauf an. Ob sich ein Vorhaben so gestalten lässt, prüfen wir im Einzelfall und sagen Ihnen das Ergebnis, bevor Sie Ihre Unterlagen darauf aufbauen.

Anbieter dieser Website

Anbieter, Anschrift und Verantwortlicher stehen im Impressum. Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

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v1.0.11 · 2026-09-26 15:11