Ausfuhr · Regelwerk

Das Wassenaar-Abkommen

Das Wassenaar-Abkommen setzt keine Ausfuhrregel unmittelbar in Kraft. Es liefert die Listen, aus denen die Teilnehmerstaaten ihr nationales Ausfuhrrecht speisen.

Reihe fertig gepackter blauer Einheiten in Klarsichtbeuteln auf einem Arbeitstisch, jede mit einem ausgefüllten Prüfetikett

Was das Abkommen ist

Das Wassenaar-Abkommen ist ein Exportkontrollregime für konventionelle Waffen sowie für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Die Teilnehmerstaaten stimmen darin Güterlisten ab und tauschen Informationen über Ausfuhren und Verweigerungen aus.

Das Abkommen ist politisch verbindlich, nicht unmittelbar geltendes Recht. Wirkung entfaltet es erst, wenn ein Teilnehmerstaat seine Listen in eigenes Recht überführt — in Europa über die Dual-Use-Verordnung, in Deutschland zusätzlich über die Ausfuhrliste.

Die beiden Listen

Das Abkommen führt zwei Listen. Die Munitions List erfasst militärische Güter, die List of Dual-Use Goods and Technologies erfasst zivil-militärisch verwendbare Güter. Die Dual-Use-Liste ist gestuft: einer Grundliste stehen besonders empfindliche Positionen und eine engste Stufe gegenüber, für die strengere Prüfmaßstäbe gelten.

Beide Listen werden fortgeschrieben. Eine Änderung wirkt nicht nur auf neue Vorhaben: Ein Gut, das bisher ungelistet war, kann nach einer Listenänderung genehmigungspflichtig sein, und umgekehrt.

Wie die Listen europäisches Recht werden

Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 führt die international abgestimmten Listen in einer europäischen Güterliste zusammen; das Wassenaar-Abkommen ist eine ihrer Quellen. Die deutsche Ausfuhrliste bildet den militärischen Teil ab und ergänzt national gelistete Güter.

Für einen Beschaffer in Europa heißt das: Die Frage lautet nicht, ob ein Lieferant dem Abkommen angehört, sondern welcher Listenposition ein konkretes Gut zuzuordnen ist und welche Genehmigung der Ausfuhrstaat dafür verlangt.

Wo Fallschirme und technische Textilien berührt sind

Ob ein textiles Bergungs- oder Schutzsystem gelistet ist, ergibt sich aus seiner Auslegung: aus Werkstoff, Leistungsdaten, Auslösung und dem System, in das es eingebaut wird. Dieselbe Kappenform kann in einer Sportanwendung ungelistet und in einer militärischen Auslegung erfasst sein.

Die Einstufung ist deshalb keine Eigenschaft einer Produktfamilie, sondern das Ergebnis einer Prüfung des einzelnen Gutes gegen den Wortlaut der Listenposition.

Die Angabe des Herstellers

Der Hersteller macht auf seiner Seite eine Angabe zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern. Wörtlich heißt es beim Hersteller: „We ensure all parachutes and technical textiles classified as dual-use are exported under full Wassenaar compliance for smooth international delivery." Auf seiner Seite zu Verteidigung und Sicherheit führt der Hersteller unter den Gründen, aus denen Kunden ihn wählen, zusätzlich auf: „Fully compliant with Wassenaar Arrangement export controls".

Das ist eine Angabe des Herstellers über seine eigenen Ausfuhren, wiedergegeben im Wortlaut seiner Seite. Sie ersetzt keine Einstufung: Welche Listenposition ein bestimmtes System trägt und welche Genehmigung eine bestimmte Lieferung braucht, ergibt sich aus der Güterliste und der Prüfung des Einzelfalls.

Was das für eine Beschaffung in Europa bedeutet

Lieferantenfragebögen fragen das Abkommen häufig ab. Belastbar beantworten lässt sich die Frage nur produktbezogen — über die Einstufung des Gutes und die Genehmigung des Ausfuhrstaates. Ein Zertifikat über die Einhaltung des Abkommens gibt es nicht, weil das Abkommen keine Zertifizierung kennt.

Sinnvoll sind daher Angaben, die im Verfahren tatsächlich gebraucht werden: Einstufung des Gutes, Ausfuhrstaat, Empfänger, Endverwendung und die Frage, ob eine Weitergabe an Dritte vorgesehen ist.

Quelle: apcodefense.com (APCO Aviation), Stand 25.09.2026.

Häufige Fragen

Technisch nachgefragt.

Ist das Wassenaar-Abkommen ein Gesetz?

Nein. Es ist ein politisch verbindliches Exportkontrollregime, in dem die Teilnehmerstaaten Güterlisten abstimmen und Informationen austauschen. Rechtliche Wirkung entsteht erst, wenn ein Staat diese Listen in eigenes Recht überführt, in Europa über die Dual-Use-Verordnung und in Deutschland zusätzlich über die Ausfuhrliste.

Welche Listen führt das Abkommen?

Zwei: die Munitions List für militärische Güter und die List of Dual-Use Goods and Technologies für zivil-militärisch verwendbare Güter. Die Dual-Use-Liste ist gestuft, einer Grundliste stehen besonders empfindliche Positionen gegenüber. Beide Listen werden regelmäßig fortgeschrieben, Einstufungen können sich dadurch ändern.

Gibt es eine Zertifizierung nach dem Wassenaar-Abkommen?

Nein, eine solche Zertifizierung kennt das Abkommen nicht. Belastbar ist stattdessen die Einstufung des einzelnen Gutes gegen den Wortlaut der Listenposition und die Genehmigung, die der Ausfuhrstaat für die konkrete Lieferung an den konkreten Empfänger erteilt hat. Danach fragen Beschaffungsstellen in der Praxis auch.

Was gibt der Hersteller zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an?

Auf seiner Seite heißt es wörtlich: „We ensure all parachutes and technical textiles classified as dual-use are exported under full Wassenaar compliance for smooth international delivery." Das ist eine Angabe des Herstellers über seine eigenen Ausfuhren und ersetzt keine Einstufung eines bestimmten Systems.

Wie hängen das Abkommen und die EU-Dual-Use-Verordnung zusammen?

Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 führt international abgestimmte Listen in einer europäischen Güterliste zusammen; das Wassenaar-Abkommen ist eine ihrer Quellen. Der militärische Teil wird in Deutschland über die Ausfuhrliste abgebildet, die zusätzlich national gelistete Güter enthält. Wirkung entsteht damit erst über das nationale Recht.

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