DFARS und US-Beschaffung
DFARS, Berry Amendment und Buy American Act sind Beschaffungsrecht der Vereinigten Staaten. Sie wirken über Vertragsklauseln in US-Aufträgen — nicht über das Ausfuhrrecht und nicht über den Sitz eines Lieferanten.
Was DFARS ist
Das Defense Federal Acquisition Regulation Supplement ergänzt die Federal Acquisition Regulation für Beschaffungen des US-Verteidigungsministeriums. Es ist kein Ausfuhrrecht: Es wirkt, indem einzelne Klauseln in einen Vertrag aufgenommen und von dort an Unterauftragnehmer weitergereicht werden.
Ob eine Anforderung greift, steht deshalb nicht im Regelwerk allein, sondern im konkreten Vertrag. Zwei Lieferungen desselben Erzeugnisses können unterschiedlichen Klauseln unterliegen, weil die Verträge dahinter unterschiedlich ausgestaltet sind.
Cybersicherheit und Meldepflichten
Der bekannteste Teil ist die Klausel DFARS 252.204-7012. Sie verlangt für bestimmte Verteidigungsaufträge den Schutz schutzbedürftiger, aber nicht als Verschlusssache eingestufter Informationen nach dem Standard NIST SP 800-171 und die Meldung von Cybervorfällen an das Verteidigungsministerium.
Ergänzend prüft das Programm Cybersecurity Maturity Model Certification den Reifegrad dieser Maßnahmen in gestuften Nachweisstufen. Beides betrifft die Informationsverarbeitung eines Auftragnehmers, nicht die technische Auslegung eines Bergungssystems.
Berry Amendment
Das Berry Amendment ist eine Ursprungsvorschrift für Textilien. Es verlangt für bestimmte Beschaffungen des US-Verteidigungsministeriums, dass Fasern, Garne, Gewebe und daraus gefertigte Erzeugnisse in den Vereinigten Staaten gewonnen und verarbeitet werden. Fallschirme sind dort ausdrücklich genannt.
Kodifiziert ist die Vorschrift in 10 U.S.C. § 4862; vor der Neuordnung des Titels stand sie in § 2533a. Sie gilt für die Beschaffung durch das Verteidigungsministerium und damit für die Lieferkette eines solchen Auftrags — nicht für Käufer außerhalb dieser Vertragskette.
Buy American Act
Der Buy American Act bevorzugt inländische Erzeugnisse in der Beschaffung der US-Bundesbehörden. Er arbeitet mit zwei Größen: einem geforderten Anteil inländischer Bestandteile am Erzeugnis und einem Preisaufschlag, mit dem ausländische Angebote im Vergleich belastet werden. Kodifiziert ist er in 41 U.S.C. Kapitel 83.
Ausnahmen bestehen unter anderem dann, wenn ein Erzeugnis im Inland nicht in ausreichender Menge oder Qualität verfügbar ist oder wenn Handelsabkommen vorgehen. Der Act ist ein Vergabekriterium, keine Ausfuhrvorschrift.
Für wen diese Regelwerke gelten
Adressat sind Auftragnehmer und Unterauftragnehmer in Verträgen der US-Bundesbehörden und des Verteidigungsministeriums. Eine Lieferung zwischen europäischen Parteien ohne einen solchen Vertrag wird davon nicht erfasst.
Einschlägig werden sie, sobald ein Vorhaben in eine US-Vertragskette hineinreicht — etwa wenn ein europäischer Beschaffer als Unterauftragnehmer in einem US-Verteidigungsauftrag liefert. Dann entscheiden die Klauseln des jeweiligen Vertrags darüber, welche Nachweise verlangt sind.
Was diese Seite nicht aussagt
Diese Seite erklärt, was die genannten Regelwerke verlangen und für wen sie gelten. Sie enthält keine Erklärung zu DFARS-Klauseln, keine Erklärung zum textilen Ursprung nach dem Berry Amendment und keine Erklärung zum inländischen Anteil nach dem Buy American Act.
Solche Nachweise sind auftragsbezogen. Sie entstehen in der Vertrags- und Lieferkettendokumentation des Auftragnehmers, der den betreffenden US-Vertrag hält, und werden dort geführt.
Quelle: apcodefense.com (APCO Aviation), Stand 25.09.2026.